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Graefl. Waschhaus

                

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                       

 

        DAS EINZIGARTIGE GRÄFLICHE WASCHHAUS VON 1743 ,  SCHLOSS WERNIGERODE

 

 

SCHLOSS 7 - DAS BAROCKE GRÄFLICHE WASCHHAUS AM SCHLOSS IN WERNIGERODE    

                                                              
 

                                                               

                                                                

                                                                                                            ,  Lehmstaken  verlegt                          

Blick zum Wachhaus vor der Sanierung 1997 und  nach der Sanierung im Jahr 2001
Vorderfronten nach Samierung der Gebäude, 2001
Das Waschhaus wurde 1743 vom Grafen Christian Ernst zu Stolberg-Wernigerode erbaut. 1929 waren im Dachbereich Wohnungen untergebracht, die in den 80-iger Jahren aufgegeben wurden sind. Im Jahr 1952 befand sich das Stadtarchiv in dem ehemaligen Trockensaal. 1987/88 zog das Archiv in ein Gebäude innerhalb der  Stadt um.

1997/98/99 wurde das Waschhaus saniert und sollte, auf Grund seiner historischen Bedeutung einer behutsamen kulturellen Nutzung zugeführt werden. Ein dabei aufgedeckter enormer Schwammschaden hinterließ ein großes finanzielles Loch  für den Eigentümer, Herrn Lemke. Seitdem fehlen Mittel zum weiteren denkmalgerechten, ökologischen Ausbau des Gebäudes. Alle vorhandenen Fördermittel, Darlehen-Eigenmittel sind ausgeschöpft.

Das Waschhaus ist das einzige noch erhaltene Wirtschaftsgebäude im Bereich des Schlosses. Es ist das einzige noch in seiner baulichen Substanz fast vollständig erhaltene massive Gebäude des ehemaligen Barockschlosses in Wernigerode. Das Waschhaus, ein Baudenkmal der  " Kultur und Lebensweise des Adels " und insbesonders der Arbeits- und Lebenswelt der  Dienerschaft ist von besonderem kulturhistorischen Wert.  Das barocke Waschhaus mit seiner noch vorhandenen Innenarchitektur ist über unsere Region hinaus einmalig.                                     Dadurch besitzt es ein Alleinstellungsmerkmal und zeigt zugleich ein Stück Industriekultur aus der Barockzeit.                                                                                              Diese Gründe tragen dazu bei das Gebäude denkmalgerecht und ökologisch mit aller gebotenen Vorsicht weiter auszubauen und für die nächste Generation zu erhalten !

 

 

 

                                                          

                                        

Dachsanierung Waschhaus 1998Draufsicht / Sanierung der Aufgangsmauer

 

 

 

 

 

Dachausbau des Waschhauses während und nach der Sanierung,

 

 

 

 

   

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

BEKANNTMACHUNG ! für alle Denkmalpfleger und Bürger, die              Fördermittelzuschüsse beantragen !                                                             

Seit dem 27.9.2012 ist mein Grundstück durch die Stadt Wernigerode für 213.500,-€ versteigert  wurden !!.  Gekauft habe ich die Häuser  für 223.101,- DM! 

Versteigert hat sie mich auf Grund einer Rückforderung von 103.000,-€ + Zinsen  seit einem Urteil von 2001 für einen gewährten Fördermittelzuschuss von  200.000,- € für 2 Denkmale (Torhaus und Waschhaus im Schlossareal), laut einem Zuwendungsbescheid des Landesverwaltungsamtes. 

Dabei wies das Waschhaus noch einen enormen Schwammschaden auf; wie sich herausstellte ! Den habe ich auch noch ohne zusätzliche Mittel ausbauen müssen!

Dazu muss man allerdings wissen, dass ein gewährter Zuschuss für Denkmale laut Gesetzgebung des Landes/Bundes ohne Gegenleistung und nicht rückzahlbar ist - darum heißt er auch ZUSCHUSS, außer man hat grobfahrlässig Gelder verschleudert. 

Den Ausbau habe ich durch einen sehr hohen Kredit der HSK, meinem Eigenkapital, vielen Arbeitsstunden und den o.g. Fördermittelzuschuss für beide Häuser realisiert! Dabei war das gräfliche Waschhaus in einem sehr schlechten Zustand mit Schwamm.

Allein in das Waschhaus investierte ich für den Ausbau rund 180.000,- € an Krediten bis zum 27.9.2012 + anteilige Summe der Fördermittel! 

Dabei habe ich als Denkmalpfleger dieses hochkarätige Objekt versucht ökologisch auszubauen und wollte es mit einer kleinen Pension und Galerie mit kulturellen Angeboten für die Bürger der Stadt und den vielen Touristen einer sinnvollen Nutzung zuführen.

Auf Grund des enormen Schwammschadens im gesamten Dachbereich (die Stadt war vorher Eigentümerin des Waschhauses- dieses Grundstückes),  beantragte ich 1999 eine weitere Förderung, da mein Projekt Waschhaus sonst zu scheitern drohte. 

Verantwortliche der Stadt wollten über Möglichkeiten nachdenken! 

2001 verklagte mich dann die Stadt auf Grund ihrer falschen Abrechnung beim Verwaltungsgericht auf Rückgabe des Fördermittelzuschusses in Höhe von      103.000,- € + Zinsen. Das Gericht urteilte ohne genaue Prüfung der Abrechnung; ohne Anhörung auch von Zeugen, ohne Prüfung der Grundbucheintragungen, ohne Prüfung der Landesgesetze etc. Es folgte nur der Argumentation der Stadt Wernigerode - eigentlich bis Heute; obwohl die Fördermittelsumme für die Denkmale ausgegeben wurden ist! 

Seitdem kamen von einigen Stadtverantwortlichen u.a. nur unseriöse Forderungen und Angebote - so z.B. sollte ich das Waschhaus für 1,- DM an einen Dritten, den die Stadt benennen wollte zurückgeben. 

2011/12 wollte sie dann sogar das gesamte Grundstück zum 0 Tarif!;  ich könnte als Mieter noch im Torhaus  wohnen bleiben und sie würde dann auf eine Zwangsversteigerung verzichten! Als ich das  ablehnte und der Stadt eine größere Summe von ca. 45.000,- € (von meiner Familie und Freunden) in meinem Schreiben im Januar 2012 anbot (um Ruhe zu finden) reagierte sie gar nicht darauf, sondern betrieb die Versteigerung ohne jedoch die dafür gültigen Verwaltungsverfahrensgesetze einzuhalten.

So z.B. darf erst versteigert werden, wenn alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind!- was hier nicht der Fall war.

Ersteigert hat mich  die "GbR Sychla, Barthl", die sicherlich  von der Stadt weitere Förderungen bekommen wird!

Nun kommt noch das Ungeheheuerlichste:  

Nach dem Verteilungstermin beim Amtsgericht, hat die Stadt Wernigerode gar nichts von der Versteigerungssumme (213.500,- €)  bekommen und verlangt!         Die HSK hat sicherlich die Summe erhalten, da sie an erster Stelle im Grundbuch stand.                                                                                                                                                Die Versteigerung, die ja von der Stadt eingeleitet wurde, war also  vollkommen sinnlos und ist damit rechtlich sehr fragwürdig!

Ich bleibe also auf 30 Jahre Schuldner der Stadt - mit 103000,- € + Zinsen! 

Das Galeriekaffee schloss zum 31.3.2013! 

Die gegründeten Existenzen sind mit einem Federstrich durch die Versteigerung der Stadt beendet wurden!

Mein Rechtsmittel beim Landgericht (das ich im August 2012 einlegte) - gegen die Versteigerung vorzugehen, wurde erst Ende Januar 2013 verhandelt und ein Urteil gesprochen!  

Der Richter, Löffler, beim LG Magdeburg meinte: " Was soll ich hier noch verhandeln, die Versteigerung ist im September 2012 durchgeführt..." !                                                     

Mit freundlichen Grüßen

auch an die "Friedensstadt Wernigerode"